In groben Zügen ...
Haupttätigkeit
Dienst für Notschlachtungen
J. Oppliger Sàrl hat sich zum Ziel gesetzt, einen effizienten und respektvollen Schlachtservice in allen Phasen anzubieten, von der Übernahme eines Tieres beim Landwirt bis zur Verarbeitung.
Vorrangig verfügbar und speziell für Notschlachtungen befähigt, wird ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr garantiert.
Zwei Fahrzeuge, die für jede Situation ausgerüstet und angepasst sind, fahren täglich auf den Strassen der umliegenden Kantone.
Guter Wille und Dialog sind notwendig, um eine gute Koordination zwischen Tierärzten, Landwirten und Metzgern für diesen Dienst zu gewährleisten, der seit einigen Jahren besonders streng überwacht und geregelt wird.
Trotz aller Zwänge und Schwierigkeiten wird diese Option vom gesamten Organ des Veterinärdienstes unterstützt und befürwortet und ständig weiterentwickelt.
Verwertung von Nebenprodukten
Für die Tierernährung
Um die Abfallmenge so gering wie möglich zu halten und unser Vieh bestmöglich zu verwerten, bieten wir auch eine ganze Reihe von Schlacht- und Entbeinungsnebenprodukten an, die für den Verzehr durch Tiere bestimmt sind, um dort verarbeitet zu werden oder nicht.
Jede Kategorie wird sorgfältig unterschieden, etikettiert und gelagert, z. B. nach Tierart, Fettgehalt und Bezeichnung.
Konventionelle Schlachtungen
Empfang von Tieren aus Laufställen
Die Räumlichkeiten der Schlachthöfe sind auch für die Annahme und Weiterleitung von Tieren aus Laufställen ausgelegt.
Für Grossvieh wurden Laufgänge konzipiert. Für kleine Wiederkäuer und Schweine stehen ausserdem zwei geschlossene Ställe und Laufställe zur Verfügung.
Ein Tierarzt vor Ort sorgt dafür, dass die ersten Schlachtschritte nach der Annahme des Viehs eingehalten werden. Diese Organisation ermöglicht auch eine gestaffelte Anlieferung, so dass die Tiere nicht unnötig in ihnen unbekannten Anlagen warten müssen.
Aber auch ...
Ausstattung und Sondergenehmigungen
Unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge ermöglichen die Übernahme von verletzten Tieren, die nicht transportfähig sind. Auch bei gefährlichen Tieren werden wir manchmal um Hilfe gebeten.
Vor kurzem wurde uns eine Genehmigung für die „stressfreie Schlachtung von Tieren auf dem Bauernhof“ erteilt.
Auch der Abtransport toter Tiere zu den vier Tierkörperbeseitigungsanstalten in der Region wird häufig von Landwirten oder praktizierenden bzw. klinischen Tierärzten angefordert. Auch diese Dienstleistung ist genehmigungspflichtig.
In jedem Fall werden die Fahrzeuge nach jedem Transport gründlich gewaschen und desinfiziert.